Zum Thema: Schutzbau
Nach der Vorlage des Bundesamtes für Zivilschutz

 

Sehr geehrte Interessentin,
sehr geehrter Interessent,

nachfolgend einige einführende Informationen zum Thema "Schutzbau".

Aufgrund der sicherheitspolitischen Lage und der Entspannungsphase seit Beginn der 90-er Jahre ist auch der Bauliche Zivilschutz dieser Situation angepasst worden.

So wird der Neubau von privaten oder öffentlichen Schutzräumen nicht mehr durch staatliche Zuschüsse oder steuerliche Abschreibungen  vom Bund gefördert. Bestehende vertragliche Verpflichtungen zum Bau von Mehrzweckanlagen (z.B: Tiefgaragen oder U-Bahnen in Verbindung mit öffentlichem Schutzraum) werden aber selbstverständlich eingehalten. Ebenso werden die bis zum 01. Januar 1992 errichteten Hausschutzräume noch bis Ablauf der der individuell festgelegten Abschreibungszeit weiterhin steuerlich begünstigt. Das (ehemalige) Förderprogramm für öffentliche Schutzräume läuft somit im Laufe der nächsten Jahre aus.

Gleichwohl bleibt die Bauunterhaltung von öffentlichen Schutzräumen weiterhin eine gesetzliche Aufgabe des Bundes. Das bedeutet, dass der Bestand an Schutzräumen für die Zivilbevölkerung bundesweit weiterhin aufrechterhalten bleibt.

Obwohl es nunmehr keine staatliche Förderung mehr gibt, stellt der Bund dennoch für Neubauten von Schutzräumen ein lückenloses technisches Regelwerk zur Verfügung, nachdem sowohl kleine Schutzräume (ab 7 Schutzplätze) bis hin zu großen Mehrzweckanlagen (bis 4.500 Schutzplätze) nach einer einheitlichen Grundkonzeption erstellt werden können.

Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit aller Schutzräume müssen die hierfür erforderlichen Einbauteile, Ausstattungsgegenstände und Sonderkonstruktionen vom Bundesamt für Zivilschutz auf eigenen Prüfständen und in einigen Laboratorien auch weithin regelmäßig typengeprüft und speziell für den Schutzraumbau zugelassen werden.

Ein paar Anmerkungen zum technischen Verständnis für den Schutzraumbau:

Schutzräume werden in der Bundesrepublik Deutschland nach einem einheitlichem Konzept gebaut. Dieses Konzept wird in technischen Regelwerken zusammengefasst, die als Richtlinien vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau veröffentlicht werden.

Alle technischen Grundsätze basieren auf dem Konzept des "Grundschutzes".

Das Bedeutet:

  • Schutz vor herabfallenden Trümmern, Stabilität des Schutzraums gegen besonders hohe statische Belastung
  • Schutz vor Brandeinwirkung, wie sie beim unkontrolliertem Brand eines Gebäudes entsehen können
  • Schutz vor radioaktiven Niederschlag, wie er als Folge einer bodennahen Explosion von Kernwaffen auftreten kann
  • Schutz vor chemischen Kampfstoffen, Einbau einer darauf ausgelegten vollständigen Luftfilteranlage, Gasdichtigkeit des Schutzraums
  • Schutz vor Erschütterungen, wie sie durch Schockeinwirkungen bei gebäudenahen Explosionen auf alle Einbauteile des Schutzraumes einwirken können
  • Eignung für einen längeren, ununterbrochenen Aufenthalt im Schutzraum, beispielsweise Wasserbevorratung, Bevorratung von Dieselkraftstoff bei Schutzräumen, die über eine Ersatzstromversorgungsanlage verfügen, usw.
  • Der sog. "Verstärkte Schutz" , der als eigenständige Richtlinie für Hausschutzräume entwickelt worden ist, kommt für den privaten und öffentlichen Schutzraum in der Regel nicht zur Ausführung, da er sehr aufwendig und kostenintensiv ist. Die hierfür entwickelte Richtlinie wird meistens bei Schutzräumen für Einsatzzentralen, Katastrophenschutzzentren oder ähnliche Anlagen vorgesehen.

    Diese "verstärkten Schutzräume" bieten über die Anforderungen des "Grundschutzes" hinaus noch:

    Auch wenn es derzeit keine staatlichen Förderprogramme gibt, sollten die Bautechnischen Grundsätze in jedem Fall angewendet werden, um einen möglichst umfassenden und hohen Schutzgrad für die sich im Schutzraum aufhaltenden Personen zu erreichen.

    (C) 2000 by Gabriel Huber